Positionierung und Status der Wertpapier­häuser

Die schweizerischen Wertpapierhäuser repräsentieren die mittelständischen Finanzdienstleister. Sie sind wie die Banken und Versicherungsgesellschaften und im Gegensatz zu den sog. unabhängigen Vermögensverwaltern direkt und vollständig von der FINMA reguliert.
Der Wertpapierhäuser-Status gestattet die Erbringung der meisten wichtigen Dienstleistungen im Finanzbereich.

Das Wertpapierhaus darf für seine Kunden Depots und Konti führen. Im Gegensatz zum Bankstatus ist dem Wertpapierhaus das sog. Zinsdifferenz-Geschäft verwehrt. Die regulatorische Grundlage der schweizerischen Wertpapierhäuser wurde Ende der Neunzigerjahre mit dem Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes eingeführt. Das Bankengesetz findet – von wenigen Ausnahmen abgesehen – umfassend und direkt Anwendung auf die Wertpapierhäuser.

  • Die schweizerischen Wertpapierhäuser müssen (i) die bankrechtlichen Unterlegungsvorschriften erfüllen und (ii) ein Mindestkapital von CHF 1.5 Mio. (ca. € 1.37 Mio.) aufweisen. Im Gegensatz zu den Banken müssen die Wertpapierhäuser überdies das sog. base requirement erfüllen: d.h. das Kapital muss mindestens 25% der jährlichen Vollausgaben betragen.
  • Das Kundengeheimnis der Wertpapierhäuser ist mit dem Bankkundengeheimnis identisch.
    Die Revision muss durch einen von der FINMA bewilligten Revisor durchgeführt werden.
    Zusätzlich müssen die Wertpapierhäuser eine von der Geschäftsführung unabhängige interne Revisionsstelle haben.
  • Der Verwaltungsrat soll lediglich die Aufsichtsfunktion wahrnehmen und nicht in die Mangementfunktionen der Wertpapierhäuser eingreifen.
    Schliesslich sind die schweizerischen Wertpapierhäuser Teil der Schweizer Einlagensicherung, der Einlagensicherung der Banken und Wertpapierhäuser.
  • Auf der betriebswirtschaftlichen Ebene hat seit der Einführung des Finanzinstitutsgesetzes ein Bedeutungswandel beim Wertpapierhaus stattgefunden. Während historisch betrachtet die Wertpapierhäuser vor allem die früheren B-Konzessionäre bzw. Börsenagenten der diversen kantonalen Finanzinstitutsverordnungen waren, sind es heute in erster Linie «mittelständische» Vermögensverwalter, die vereinzelt auch im Brokerage und im Investment Banking tätig sind.

Im europäischen Kontext entsprechen die Wertpapierhäuser im Wesentlichen den am stärksten regulierten Wertpapierfirmen, die durch ein Minimalkapital von € 730’000 gekennzeichnet sind (sog. «730k-firms»). In der deutschen Umsetzung sind dies die «Wertpapierhandelsbanken» und «Finanzportfolioverwalter».

Literatur und Links

Bankengesetz

Finanzinstitutsgesetz

Finanzinstitutsverordnung

 FINIV-FINMA

Einlagensicherung der Banken und Wertpapierhäuser

«Was ist ein Wertpapierhaus?»

Positionspapier SVUE zur Revision des Effektenhändler-Status